Ab nächstem Jahr verlangen neue Vorschriften des Bundes, dass wir 3.5 % der Ackerfläche zu sogenannten Biodiversitätsförderflächen machen. Dafür müssen Massnahmen aus einem genau definierten Katalog angewendet werden. Auch für uns Bio-Betriebe gelten diese Vorschriften, obwohl wir ja mit unserer gesamten Bewirtschaftungsart für mehr Biodiversität sorgen…
Ich habe mich für die Massnahmen „Saum auf Ackerland“ sowie „Getreide in weiten Reihen“ entschieden.
Während die zwei Saum-Streifen mit einer entsprechend vorgeschriebenen Saatgutmischung eingesät wird, muss beim Getreide ein genau definiertes Saatmuster angewendet werden: 40 % der Saatrohre an der Sämaschine werden nach vorgegebenem Muster verschlossen.
Die dabei entstehenden Gassen sollen dafür sorgen, dass sich die Feldhasen wohler fühlen und sich in den Weizenfeldern besser verstecken können.
Gleichzeitig gelten weitere Einschränkungen betreffend der Düngung und des Pflanzenschutzes und sogar das Striegeln als mechanische Unkrautbekämpfung ist nur bis zum 15. April erlaubt.
Ob die Hasen das auch zu schätzen wissen und sich entsprechend dann auch öfter im Getreide aufhalten und sich munter vermehren, wird sich zeigen…